KRITIS-Dachgesetz und NIS-2-Richtlinie: Unternehmen sicher vorbereiten

KRITIS-Dachgesetz und NIS-2-Richtlinie – ihre Auswirkungen auf Unternehmen

Was bedeuten das KRITIS-Dachgesetz und die NIS-2-Richtlinie für betroffene Unternehmen?

Mit dem Inkrafttreten des KRITIS-Dachgesetzes in Deutschland und der Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie steigen die Anforderungen an die Resilienz, Sicherheit und Handlungsfähigkeit betroffener Unternehmen. Im Fokus stehen insbesondere Business Continuity Management (BCM), Krisenmanagement, physische Sicherheit sowie klare organisatorische Verantwortlichkeiten. Betreiber kritischer Infrastrukturen und viele weitere Unternehmen müssen nun prüfen, welche gesetzlichen Pflichten für sie gelten und wie bestehende Sicherheits-, Notfall- und Resilienzstrukturen wirksam angepasst werden können.

Im Rahmen der NIS-2-Regulierung gelten zusätzliche Anforderungen für wichtige und besonders wichtige Einrichtungen in zahlreichen Sektoren – darunter Gesundheit, digitale Infrastruktur und Dienste, Finanz- und Versicherungswesen, IT-Dienstleister sowie öffentliche Verwaltung. Ob ein Unternehmen betroffen ist, hängt unter anderem von Sektor, Tätigkeit, Größe und Schwellenwerten ab. Eine Übersicht zur Identifikation betroffener Einrichtungen und relevanter Schwellenwerte bietet OpenKRITIS unter folgendem Link: 

Einrichtungen nach NIS 2 – OpenKRITIS

Die offizielle gesetzliche Grundlage ist im Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. 

Das KRITIS-Dachgesetz richtet sich an Betreiber kritischer Anlagen in den KRITIS-Sektoren, darunter unter anderem Energie, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen, Informationstechnik und Telekommunikation sowie weitere versorgungsrelevante Bereiche. Ob eine Anlage unter die Vorgaben fällt, hängt insbesondere vom jeweiligen Sektor, der Art der Anlage und den festgelegten Schwellenwerten ab.

Eine praxisnahe Übersicht zur Identifikation kritischer Anlagen und relevanter Schwellenwerte bietet OpenKRITIS:

KRITIS-Dachgesetz: Resilienz Kritischer Infrastrukturen

Die offizielle gesetzliche Grundlage ist im KRITIS-Dachgesetz veröffentlicht.

Das KRITIS-Dachgesetz wurde geschaffen, um kritische Infrastrukturen vor zunehmenden Angriffen wie Sabotagen, Spionage, Naturkatastrophen oder Versorgungsausfällen zu schützen. Die NIS-2-Richtlinie ergänzt diese Schutzmaßnahmen und legt besonderen Fokus auf Business Continuity Management, Krisenmanagement und physische Sicherheit.

Unsere Lösungen im Bereich KRITIS-Dachgesetz und NIS-2-Richtlinie setzen auf ein risikobasiertes und ganzheitliches Konzept. Erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen durch unsere bewährte Partnerschaft und stärken Sie die Sicherheit und Widerstandsfähigkeit Ihres Unternehmens nachhaltig.

Infografik Zusammenhang KRITIS-Dachgesetz und NIS-2-Richtlinie mit BCM, Krisenmanagement und Security Management

Quick Check: KRITIS-Dachgesetz

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KRITIS-Dachgesetz und NIS-2-Richtlinie: was Unternehmen jetzt prüfen sollten

Für betroffene Unternehmen ist entscheidend, frühzeitig zu bewerten, welche Anforderungen aus dem KRITIS-Dachgesetz und der NIS-2-Richtlinie konkret gelten. Dazu gehört zunächst die Prüfung, ob das eigene Unternehmen unter die relevanten Sektoren, Schwellenwerte oder Betreiberpflichten fällt. Auf dieser Grundlage sollten bestehende Sicherheits-, Notfall- und Krisenstrukturen analysiert und mit den neuen regulatorischen Anforderungen abgeglichen werden.

Ein zentraler Bestandteil ist die Entwicklung eines risikobasierten Maßnahmenplans. Dieser sollte sowohl organisatorische als auch technische und physische Schutzmaßnahmen berücksichtigen. Dazu zählen unter anderem klare Verantwortlichkeiten, Melde- und Eskalationswege, Business-Continuity-Konzepte, Notfallpläne, Krisenstabsstrukturen sowie regelmäßige Übungen und Wirksamkeitsprüfungen.

Gerade die Schnittstelle zwischen Business Continuity Management, Krisenmanagement und physischer Sicherheit ist für die Umsetzung besonders relevant. Unternehmen müssen nicht nur Cyberrisiken betrachten, sondern auch Ausfälle von Standorten, Lieferketten, Personal, Energieversorgung oder kritischen Dienstleistern einbeziehen. Ein ganzheitlicher Resilienzansatz hilft dabei, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und die tatsächliche Widerstandsfähigkeit der Organisation nachhaltig zu stärken.

3-core unterstützt Unternehmen bei der Einordnung der Betroffenheit, der Analyse bestehender Strukturen und der Umsetzung passender Maßnahmen für KRITIS, NIS-2 und unternehmerische Resilienz.

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Unsere Leistungen zum KRITIS-Dachgesetz und zur NIS-2-Richtlinie für Unternehmen

Wir verstehen die Komplexität und die Tragweite dieser gesetzlichen Vorgaben für Ihr Unternehmen. Unser Ziel ist es, Sie bestmöglich auf die neuen Anforderungen des KRITIS-Dachgesetzes und der NIS-2-Richtlinie vorzubereiten und Ihre Resilienz ganzheitlich zu stärken.

Wir unterstützen Sie anhand folgender Leistungen:

  1. Vorbereitung auf das KRITIS-Dachgesetz und NIS-2-Richtlinie

  • Analyse der spezifischen Anforderungen an Ihr Unternehmen
  • Identifikation betroffener kritischer Anlagen (KRITIS) bzw. Einrichtungen (NIS-2) auf Basis der offiziellen Schwellenwerte
  1. Resilienz-Maßnahmen gemäß KRITIS-Dachgesetz und NIS-2-Richtlinie

  • Beratung zu den verpflichtenden Maßnahmen nach beiden Regelwerken
  • Entwicklung einer individuellen Strategie zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen
  1. Schulungen und Sensibilisierung

  • Mitarbeiterschulungen im Rahmen des KRITIS-Dachgesetzes und der NIS-2-Richtlinie
  • Sensibilisierung Ihrer Geschäftsleitung zur Risikobewertung und zu wirksamen Risikomanagementpraktiken
  1. Sicherheitskonzepte und Pläne

  • Durchführung von Risikoanalysen und -bewertungen
  • Erstellung von Sicherheitskonzepten für die physische Sicherheit
  • Entwicklung von Resilienzplänen und strukturierten Maßnahmen zur Stärkung der betrieblichen Kontinuität
  • Implementierung von Krisen- und Risikomanagementplänen (Business Continuity Management)

Warum eine frühzeitige Vorbereitung wichtig ist

Unternehmen sollten die Anforderungen aus dem KRITIS-Dachgesetz und der NIS-2-Richtlinie nicht erst betrachten, wenn gesetzliche Fristen unmittelbar bevorstehen. Eine belastbare Umsetzung erfordert Zeit, da bestehende Prozesse, Verantwortlichkeiten, Sicherheitsmaßnahmen und Notfallstrukturen zunächst analysiert und anschließend gezielt weiterentwickelt werden müssen. Besonders wichtig ist dabei eine klare Einordnung der eigenen Betroffenheit sowie eine strukturierte Bewertung vorhandener Risiken.

Ein ganzheitlicher Resilienzansatz verbindet organisatorische, technische und physische Schutzmaßnahmen miteinander. Dazu gehören unter anderem ein funktionierendes Business Continuity Management, definierte Melde- und Eskalationswege, belastbare Krisenmanagementstrukturen sowie Maßnahmen zur physischen Sicherheit von Standorten, Anlagen und kritischen Prozessen. Unternehmen, die diese Themen frühzeitig angehen, schaffen nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern stärken auch ihre tatsächliche Handlungsfähigkeit bei Störungen, Ausfällen oder Krisenereignissen.

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