Empfehlungen zu Sicherheitsmaßnahmen an Energieanlagen eines österreichischen Energiekonzerns
Hintergrund
Unser Kunde wollte die Versorgungssicherheit stärken und den Anforderungen der CER-Richtlinie (EU 2022/2557) – und damit auch dem KRITIS-Dachgesetz – gerecht werden. Dafür holte sich das österreichische Energieunternehmen die 3-core GmbH mit ins Boot. Geprüft werden sollte, wie gut die eigenen Gasspeicher sicherheitstechnisch aufgestellt sind. Gesucht wurde gezielte Unterstützung – bei der Risikoanalyse, der Bewertung bestehender Schutzmaßnahmen und bei der Frage, was konkret zu tun ist, um die neuen Vorgaben umzusetzen.
Umsetzung
Zum Auftakt wurde ein Fragenkatalog für unseren Kunden entwickelt, um einen ersten Überblick über die baulichen, technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen zu gewinnen. Danach folgten Begehungen an allen Standorten unseres Kunden. Anschließend konnten die Sicherheitsexperten der 3-core den aktuellen IST-Zustand feststellen.
Um den Soll-Zustand zu ermitteln, wurde zunächst eine Risikobewertung durchgeführt, die sowohl die aktuelle Sicherheitslage in Österreich als auch standortspezifische Gefährdungen einbezieht. Auf Grundlage dieser Analyse wurde ein Schutzzonenkonzept erstellt. Dabei werden die Schutzziele Prävention, Detektion, Identifikation und Verifikation, Behinderung, Intervention sowie Dokumentation unter Berücksichtigung der Normen DIN EN 16763 und DIN VDE V 0826-20 umgesetzt.
Abschließend wurde dem Kunden das ganzheitliche, risikobasierte Sicherheitskonzept vorgestellt und ein Bericht je Standort verfasst. Unser Kunde hat nun einen klaren Überblick über die notwendigen Maßnahmen, um die CER-Richtlinie zu erfüllen.