
Was das KRITIS Dachgesetz für Unternehmen bedeutet
Das KRITIS Dachgesetz ist seit dem 17. März 2026 in Kraft und schafft erstmals bundeseinheitliche sowie sektorübergreifende Mindeststandards für den Schutz kritischer Infrastrukturen in Deutschland. Für betroffene Unternehmen bedeutet das: Der Schutz kritischer Anlagen wird nicht mehr nur unter IT-Sicherheitsaspekten betrachtet, sondern deutlich breiter entlang von Resilienz, physischem Schutz, Risikoanalysen und Meldeprozessen.
Was wird im KRITIS Dachgesetz geregelt
Mit dem KRITIS Dachgesetz werden kritische Anlagen und ihre Betreiber in einen klaren rechtlichen Rahmen eingebunden. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem:
- bundeseinheitliche Mindeststandards für den physischen Schutz
- ein sektorenübergreifender Resilienzansatz
- Risikoanalysen und Risikobewertungen
- konkrete Resilienzmaßnahmen und Resilienzpläne
- Meldepflichten bei Vorfällen
- behördliche Nachweise, Audits und Anordnungen
Zusätzlich sieht das Gesetz vor, dass sektorenübergreifende Mindestanforderungen per Rechtsverordnung konkretisiert werden können. Betreiber und Branchenverbände können außerdem branchenspezifische Resilienzstandards entwickeln, die vom BBK als geeignet festgestellt werden können.
Wer ist vom KRITIS Dachgesetz betroffen
Die Identifikation von KRITIS-Anlagen und damit auch die Feststellung der Betroffenheit liegt bei den Unternehmen selbst, sofern sie zu den KRITIS-Sektoren gehören. Die KRITIS-Sektoren umfassen:
Energie
Wasser
Gesundheit
Transport und Verkehr
Digitale Infrastruktur
Sozialversicherung
Weltraum
Staat
Verarbeitendes Gewerbe
Ernährung
Entsorgung
Chemie
Finanzwesen
Digitale Dienste
Forschung
Post und Kurier
Eine Orientierung ist dabei, dass eine Einrichtung für die Gesamtversorgung in Deutschland essenziell sein und mehr als 500.000 Personen versorgen muss. Gleichzeitig wurde im parlamentarischen Verfahren ergänzt, dass die Länder weitere kritische Anlagen für bestimmte kritische Dienstleistungen identifizieren können, wenn diese allein in ihrer Zuständigkeit liegen.
Welche Pflichten das KRITIS Dachgesetz für Unternehmen vorsieht
Das KRITIS Dachgesetz bleibt nicht auf abstrakter Ebene, sondern nennt konkrete Maßnahmenfelder, die Betreiber berücksichtigen sollten. Dazu zählen unter anderem:
- Notfallvorsorge
- Objektschutz, etwa durch bauliche und technische Sicherung
- Überwachung der Umgebung
- Detektionsgeräte und Zugangskontrollen
- Risiko- und Krisenmanagementverfahren
- vorgegebene Abläufe im Alarmfall
- Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs, zum Beispiel Notstromversorgung
- alternative Lieferketten
- Personalsicherheit
- Informationsmaterialien, Schulungen und Übungen
Damit wird deutlich: Das KRITIS Dachgesetz verlangt nicht nur Schutzmaßnahmen auf dem Papier, sondern belastbare organisatorische und operative Vorkehrungen für Prävention, Reaktion und Wiederherstellung.
Wie das Meldewesen aktuell ausgestaltet ist
Auch das Meldewesen wurde im KRITIS Dachgesetz klar geregelt. Vorfälle müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden. Bei andauernden Vorfällen ist die Erstmeldung zu aktualisieren, und spätestens einen Monat nach Kenntnis muss ein ausführlicher Bericht übermittelt werden. Die Meldung erfolgt über eine gemeinsame Meldestelle von BBK und BSI, sodass physische und digitale Vorfälle nicht getrennt über unterschiedliche Wege abgewickelt werden müssen.
KRITIS Dachgesetz in 3 Schritten umsetzen
Unternehmen, die potenziell unter das KRITIS Dachgesetz fallen, sollten jetzt nicht mehr auf einen späteren Gesetzgebungsstand warten.
Umsetzung aufbauen und starten
Anschließend sollten Unternehmen belastbare Strukturen für Risikoanalyse, Resilienzmaßnahmen, Nachweise und Meldeprozesse schaffen und die Umsetzung gezielt starten. Da das Gesetz bereits gilt und weitere Konkretisierungen per Rechtsverordnung folgen können, ist es sinnvoll, diesen Schritt nicht aufzuschieben.
Wie 3-core Unternehmen bei der Umsetzung unterstützt
Mit 3-core setzen Unternehmen auf einen erfahrenen Partner für die strukturierte Umsetzung der Anforderungen aus dem KRITIS Dachgesetz. Wir unterstützen bei der Einordnung der Betroffenheit, bei Risikoanalysen, bei der Entwicklung geeigneter Resilienzmaßnahmen und bei der Erstellung belastbarer Nachweise und Resilienzpläne.
Darüber hinaus unterstützen wir Unternehmen nicht nur mit fachlicher Expertise, sondern auch mit einem passenden Tool, mit dem sich Maßnahmen, Zuständigkeiten, Nachweise und Weiterentwicklungen strukturiert und nachvollziehbar abbilden lassen. So wird die Umsetzung des KRITIS Dachgesetzes nicht nur dokumentiert, sondern auch im Arbeitsalltag effizient steuerbar.

