NIS2 Beratung und Umsetzung für Unternehmen

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Mit einer professionellen NIS2 Beratung schaffen Sie Klarheit über Ihre Betroffenheit, die gesetzlichen Anforderungen und den konkreten Handlungsbedarf.

3-core unterstützt wichtige und besonders wichtige Einrichtungen dabei, die Vorgaben des NIS-2-Umsetzungsgesetzes strukturiert, angemessen und nachweisbar umzusetzen.

Wir begleiten Sie von der Betroffenheitsprüfung und Gap-Analyse über den Aufbau geeigneter Risikomanagementmaßnahmen bis zur Registrierung, zur Vorbereitung der Meldeprozesse und zur Schulung der Geschäftsleitung.

Dabei betrachten wir Informationssicherheit nicht isoliert. Wir verbinden ISMS, Business Continuity Management sowie Notfall- und Krisenmanagement zu einer belastbaren Sicherheitsorganisation.

NIS2 Beratung für eine strukturierte und nachweisbare Umsetzung

Mit dem NIS-2-Umsetzungsgesetz wurden die Anforderungen an die Cybersicherheit zahlreicher Unternehmen und Organisationen deutlich erweitert. Betroffene Einrichtungen müssen geeignete, verhältnismäßige und wirksame technische sowie organisatorische Maßnahmen umsetzen, erhebliche Sicherheitsvorfälle melden und ihre Sicherheitsorganisation nachvollziehbar dokumentieren.

Unsere NIS2 Beratung unterstützt Sie dabei, aus den gesetzlichen Anforderungen einen realistischen Umsetzungsplan abzuleiten. Bestehende Strukturen, Prozesse und Sicherheitsmaßnahmen werden aufgenommen, bewertet und gezielt weiterentwickelt.

Sie erhalten keine allgemeine Standardlösung, sondern eine auf Ihr Unternehmen, Ihre Risiken und Ihre vorhandenen Ressourcen abgestimmte Vorgehensweise.

Drei Personen stehen um einen Schreibtisch in einem Büro und diskutieren über die NIS2 Umsetzung, während sie auf einen großen Computermonitor schauen. Eine Person zeigt auf den Bildschirm, während die anderen aufmerksam zuhören. Im Hintergrund sind Pflanzen und große Fenster zu sehen.

Für welche Unternehmen ist NIS2 relevant?

NIS2 betrifft nicht ausschließlich klassische Betreiber kritischer Infrastrukturen. Das novellierte BSIG unterscheidet insbesondere zwischen besonders wichtigen Einrichtungen und wichtigen Einrichtungen.

Ob Ihr Unternehmen unter die Anforderungen fällt, hängt unter anderem ab von:

  • der Art der angebotenen Dienstleistungen,
  • dem relevanten Wirtschaftssektor,
  • der Anzahl der Beschäftigten,
  • dem Jahresumsatz und der Jahresbilanzsumme,
  • der gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Bedeutung der Dienstleistungen,
  • möglichen Sonderregelungen für bestimmte Einrichtungen,
  • der Einordnung verbundener oder partnerschaftlich verbundener Unternehmen.

Zu den erfassten Bereichen gehören unter anderem Energie, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung, verarbeitendes Gewerbe, Chemie, Lebensmittel, Post- und Kurierdienste sowie weitere in den Anlagen des BSIG aufgeführte Sektoren. Die konkrete Einordnung richtet sich nach § 28 BSIG sowie den zugehörigen Anlagen und Ausnahmen.

Je nach Branche, Unternehmensgröße und Bedeutung der erbrachten Dienstleistungen können NIS2 und das KRITIS-Dachgesetz parallel relevant sein. Unsere Übersicht zeigt, wie KRITIS-Dachgesetz und NIS2 zusammenwirken und welche Anforderungen zu unterscheiden sind.

3-core unterstützt Sie bei der nachvollziehbaren Klärung:

  • Welche Gesellschaften und Standorte sind einzubeziehen?
  • Welche Dienstleistungen führen zur Betroffenheit?
  • Ist das Unternehmen als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung einzuordnen?
  • Welche Ausnahmen und Sonderregelungen sind zu berücksichtigen?
  • Welche Pflichten gelten konkret?
  • Welche Fristen und Zuständigkeiten sind zu beachten?
  • Welche Ergebnisse müssen für interne und externe Nachweise dokumentiert werden?

Leistungen unserer NIS2 Beratung

Unsere NIS2 Beratung begleitet Sie von der ersten Einordnung bis zur operativen Umsetzung und kontinuierlichen Weiterentwicklung.

Zum möglichen Leistungsumfang gehören:

  • Prüfung der NIS2-Betroffenheit
  • Einordnung als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung
  • Analyse der betroffenen Gesellschaften, Dienstleistungen und Standorte
  • NIS2-Gap-Analyse und Reifegradbewertung
  • Entwicklung eines priorisierten Umsetzungsfahrplans
  • Durchführung und Weiterentwicklung von Risikoanalysen
  • Aufbau geeigneter Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG
  • Aufbau oder Optimierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems
  • Ausrichtung vorhandener Strukturen an ISO/IEC 27001
  • Entwicklung von Informationssicherheitsrichtlinien und Prozessen
  • Einbindung von Lieferanten und externen Dienstleistern
  • Aufbau eines Schwachstellen- und Incident-Managements
  • Weiterentwicklung von Business Continuity Management
  • Aufbau von Notfall- und Krisenmanagementstrukturen
  • Entwicklung gesetzeskonformer Melde- und Eskalationsprozesse
  • Vorbereitung der Geschäftsleitung auf ihre Verantwortlichkeiten
  • Geschäftsleitungsschulungen nach § 38 BSIG
  • Schulungen und Sensibilisierungen für Beschäftigte
  • Wirksamkeitskontrollen und interne Überprüfungen
  • Dokumentation und Vorbereitung auf behördliche Nachweisanforderungen

Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach Ihrer Ausgangssituation. Bereits vorhandene Sicherheitsmaßnahmen, Zertifizierungen, Richtlinien und Managementsysteme werden berücksichtigt und sinnvoll eingebunden.

Drei Frauen in Geschäftskleidung besprechen in einem modernen Büro ein Sicherheitskonzept für eine Baustelle. Die Szene zeigt Zusammenarbeit, Sicherheitsbewusstsein und die Planung wirksamer Schutzmaßnahmen im Unternehmen.

NIS2 Beratung zur Gap-Analyse und Umsetzungsplanung

Bestehende Strukturen bewerten und Handlungsbedarf priorisieren

Eine belastbare Umsetzung beginnt mit der strukturierten Aufnahme des Ist-Zustands. Im Rahmen unserer NIS2 Beratung prüfen wir, welche gesetzlichen Anforderungen bereits erfüllt sind und in welchen Bereichen organisatorische, technische oder dokumentarische Lücken bestehen.

Die Gap-Analyse betrachtet unter anderem:

  • Governance und Verantwortlichkeiten,
  • Informationssicherheitsorganisation,
  • Risikoanalyse und Risikobehandlung,
  • Richtlinien und dokumentierte Verfahren,
  • Incident Management,
  • Business Continuity und Wiederherstellung,
  • Lieferanten- und Dienstleistermanagement,
  • Zugriffs- und Berechtigungsmanagement,
  • Schwachstellenmanagement,
  • Schulungen und Awareness,
  • Wirksamkeitskontrollen,
  • Melde- und Eskalationsprozesse.

Die Ergebnisse werden nicht nur als Liste von Abweichungen dargestellt. Sie erhalten einen priorisierten Maßnahmenplan mit Verantwortlichkeiten, Abhängigkeiten und sinnvollen Umsetzungsschritten.

Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG umsetzen

Betroffene Einrichtungen müssen geeignete, verhältnismäßige und wirksame technische und organisatorische Maßnahmen treffen. Ziel ist es, Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit der eingesetzten Netz- und Informationssysteme zu vermeiden und die Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen möglichst gering zu halten.

Unsere NIS2 Beratung unterstützt Sie dabei, bestehende Maßnahmen zu bewerten, Lücken zu identifizieren und die gesetzlichen Anforderungen strukturiert in Ihre Organisation zu überführen.

Zentrale Maßnahmenbereiche

Die Anforderungen umfassen insbesondere:

  • Risikoanalyse und Informationssicherheitskonzepte
  • Incident Management und Meldeprozesse
  • Business Continuity, Backup und Wiederherstellung
  • Krisenmanagement und Notfallvorsorge
  • Sicherheit der Lieferkette
  • Schwachstellen-, Patch- und Zugriffsmanagement
  • Multi-Faktor-Authentifizierung und sichere Kommunikation
  • Schulungen, Cyberhygiene und Wirksamkeitskontrollen

Bestehende Strukturen sinnvoll integrieren

Vorhandene Prozesse, Richtlinien, Zertifizierungen und Managementsysteme werden berücksichtigt. Ein bestehendes ISMS, BCM oder Krisenmanagement muss daher nicht vollständig neu aufgebaut werden, sondern kann gezielt ergänzt und an die NIS2-Anforderungen angepasst werden.

Umsetzung nachvollziehbar dokumentieren

Neben der praktischen Umsetzung ist eine klare Dokumentation erforderlich. Dazu gehören insbesondere definierte Verantwortlichkeiten, beschlossene Maßnahmen, Umsetzungsstände, Wirksamkeitskontrollen und regelmäßige Berichte an die Geschäftsleitung.

3-core entwickelt mit Ihnen einen priorisierten Maßnahmenplan, der zu Ihrer Risikolage, Unternehmensgröße und vorhandenen Organisation passt.

So läuft die NIS2 Beratung mit 3-core ab

1. Betroffenheit und Ausgangssituation klären

Wir prüfen die relevanten Gesellschaften, Dienstleistungen, Sektoren und Größenmerkmale und nehmen vorhandene Sicherheitsstrukturen auf.

2. Gap-Analyse durchführen

Die bestehenden Maßnahmen werden mit den gesetzlichen Anforderungen abgeglichen. Lücken, Risiken und Abhängigkeiten werden nachvollziehbar dokumentiert.

3. Umsetzungsfahrplan entwickeln

Gemeinsam priorisieren wir die erforderlichen Maßnahmen und legen Verantwortlichkeiten, Ressourcen, Meilensteine und Nachweise fest.

4. Maßnahmen praktisch umsetzen

Wir unterstützen Ihre Fachbereiche bei der Entwicklung und Einführung geeigneter Prozesse, Richtlinien, Konzepte und technischen beziehungsweise organisatorischen Maßnahmen.

5. Wirksamkeit und Nachweisbarkeit herstellen

Die Umsetzung wird überprüft, dokumentiert und durch Schulungen, Tests, Übungen und Management-Reviews kontinuierlich weiterentwickelt.

Warum 3-core für Ihre NIS2 Beratung?

Eine erfolgreiche NIS2 Beratung erfordert mehr als eine rein technische Betrachtung. Informationssicherheit, Business Continuity Management, Krisenmanagement, Governance und organisatorische Resilienz müssen gemeinsam betrachtet werden.

3-core ist eine unabhängige Unternehmensberatung für Corporate Resilience Management. Unsere Beratungsleistungen basieren auf praktischer Erfahrung in sicherheitskritischen und regulierten Unternehmensumfeldern.

Sie profitieren von:

  • praxiserprobten Vorgehensmodellen,
  • einem festen Ansprechpartner,
  • klar definierten Projektphasen und Ergebnissen,
  • verständlicher Übersetzung gesetzlicher Anforderungen,
  • strukturierten Workshops und Arbeitsvorlagen,
  • integrierter Betrachtung von ISMS, BCM und Krisenmanagement,
  • Erfahrung in regulierten und sicherheitskritischen Branchen,
  • nachweisorientierter Dokumentation,
  • Unterstützung von der Analyse bis zur Umsetzung,
  • praxisorientierten Schulungen für Geschäftsleitungen und Beschäftigte.

Wir entwickeln keine isolierten Papierkonzepte. Ziel sind Strukturen und Prozesse, die zu Ihrem Unternehmen passen, im Alltag anwendbar sind und bei Sicherheitsvorfällen funktionieren.

Häufig gestellte Fragen zur NIS2 Beratung

NIS2 soll das Niveau der Cybersicherheit innerhalb der Europäischen Union erhöhen und stärker vereinheitlichen. In Deutschland wurden die Anforderungen durch das NIS-2-Umsetzungsgesetz insbesondere in das novellierte BSIG überführt, das seit dem 6. Dezember 2025 gilt.   

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Betroffen sein können Unternehmen und Organisationen, die Dienstleistungen in den gesetzlich festgelegten Sektoren erbringen und die jeweiligen Größen- oder Sonderkriterien erfüllen. Das BSIG unterscheidet zwischen wichtigen und besonders wichtigen Einrichtungen.

Da Tochtergesellschaften, Partnerunternehmen, Ausnahmen und sektorspezifische Regelungen berücksichtigt werden müssen, sollte die Betroffenheit individuell geprüft und dokumentiert werden.

Die NIS2 Beratung von 3-core umfasst je nach Ausgangssituation die Betroffenheitsprüfung, Gap-Analyse, Risikomanagementmaßnahmen, ISMS-Weiterentwicklung, BCM, Krisenmanagement, Registrierung, Meldeprozesse, Schulungen und nachweisbare Dokumentation.

Die 3-core bietet Ihnen eine kostenlose NIS-2-Checkliste, praxisbezogene Seminare und Workshops zur Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter, eine kostenlose Risikoanalyse Excel-Vorlage, sowie eine lokal nutzbare BCM-Software – alle DSGVO-konform und ohne Installation nutzbar

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Vier Fachleute stehen und diskutieren vor einem Whiteboard, das mit bunten Haftnotizen mit Projektaufgaben bedeckt ist. Zwei Frauen unterhalten sich, während eine andere Frau ein Tablet hält und ein Mann bei einer Krisenstabsübung aufmerksam zuhört.